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	<title>Steuergesetz - WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</title>
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		<title>Sachanlagen in der Rechnungslegung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kővári Andrea]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jul 2024 17:04:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Auch im Leben eines ungarischen Unternehmens erfolgen zahlreiche verschiedene Beschaffungen und Verkäufe, egal ob es um Dienstleistungen, Produkte oder Vermögensgegenstände geht. Diese Beschaffungen sind in den Büchern des Unternehmens auf unterschiedliche Weise zu behandeln, und zwar so, dass sie ständig den Rechtsnormen entsprechen und den aktuellen Änderungen folgen. Unser Artikel fasst das zusammen, worauf man [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Auch im Leben eines ungarischen Unternehmens erfolgen zahlreiche verschiedene Beschaffungen und Verkäufe, egal ob es um Dienstleistungen, Produkte oder Vermögensgegenstände geht. Diese<strong> Beschaffungen sind in den Büchern des Unternehmens auf unterschiedliche Weise zu behandeln</strong>, und zwar so, dass sie ständig den Rechtsnormen entsprechen und den aktuellen Änderungen folgen. Unser Artikel fasst das zusammen, worauf man in Ungarn in Verbindung mit den Sachanlagen alles achten muss.</p>
<h5><strong>Was sind eigentlich Sachanlagen?</strong></h5>
<p>Als Sachanlagen werden die Vermögensgegenstände angesehen, die<strong> der Tätigkeit des ungarischen Unternehmens direkt oder indirekt dienen und mehr als ein Jahr lang im Vermögen des Unternehmens bleiben</strong>. In diesem Fall werden sie im Gegensatz zu den sonstigen Beschaffungen nicht unmittelbar als Kosten in die Bücher verrechnet, sondern als Gegenstände des Anlagevermögens gebucht. Ein spezieller Fall der Beschaffung von Sachanlagen besteht, wenn das ungarische Unternehmen die Beschaffung aus der früher gebildeten Investitionsrücklage tätigt, worauf bereits ein <a href="https://wtsklient.hu/de/2022/07/26/entwicklungsruecklage/">früherer Artikel</a> detailliert eingegangen ist. Wenn die Vermögensgegenstände tatsächlich in Betrieb genommen werden, erfolgt ihre Aktivierung, und von diesem Zeitpunkt an beginnt die Verbuchung der Abschreibung der Vermögensgegenstände, mit der diese als Kosten in die Bücher ausgewiesen werden.</p>
<h5><strong>Abschreibung von Vermögensgegenständen</strong></h5>
<p>Das ungarische Rechnungslegungsgesetz bestimmt, dass <strong>der um den am Ende der Nutzungsdauer wahrscheinlichen Restwert geminderte Anschaffungswert </strong>der Sachanlagen <strong>auf die Jahre aufzuteilen ist, in denen diese Vermögensgegenstände voraussichtlich genutzt werden</strong>. Die gegebenen Vermögensgegenstände werden also als Kosten auf diese Jahre und auf diese Weise verteilt. Eine Ausnahme davon bilden die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Einzelwert von unter 200 000 HUF, die bei der Inbetriebnahme in einer Summe abgeschrieben werden können. Außerdem kann es auch vorkommen, dass für die Vermögensgegenstände eine außerplanmäßige Abschreibung verrechnet werden muss, da ihr Buchwert dauerhaft und wesentlich höher ist, als ihr Marktwert oder sie überflüssig, beschädigt oder vernichtet werden.</p>
<p>Wichtig ist hervorzuheben, dass man in Ungarn<strong> einen Unterschied zwischen der Abschreibung laut Rechnungslegungsgesetz bzw. Steuergesetz machen muss</strong>. Bei der Berechnung laut Körperschaftsteuer sind zur Berechnung der Abschreibung die im einschlägigen Gesetz vorgeschriebenen Abschreibungssätze bzw. Nutzungsdauer zu verwenden, womit wir unsere Bemessungsgrundlage mindern können, während wir diese gleichzeitig um die handelsrechtliche Abschreibung erhöhen müssen.</p>
<p>Hat sich das Unternehmen für die Ausweisung latenter Steuern in seinen Büchern und seinem Abschluss entschieden, wirkt sich die Differenz aus der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Abschreibung ergibt, auch auf die Höhe der latenten Steuer aus (siehe das 1. Beispiel <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/05/08/latente-steuerforderung/">unserer Zusammenstellung zu diesem Thema </a>).</p>
<h5><strong>Nachweis der Sachanlagen</strong></h5>
<p>Das ungarische Rechnungslegungsgesetz schreibt vor, dass <a href="https://wtsklient.hu/de/2019/10/22/vor-dem-jahresabschluss/">zum Abschluss der Bücher zum Ende des Geschäftsjahres</a>, zur Erstellung des Abschlusses bzw. zum Nachweis der Bilanzpositionen <strong>ein Inventar erstellt</strong> und aufbewahrt<strong> werden muss</strong>, das postenweise und kontrollierbar die am Bilanzstichtag vorhandenen Aktiva und Passiva des Unternehmens mengen- und wertmäßig enthält. Wenn das ungarische Unternehmen über seine Sachanlagen ein laufendes Mengenregister führt, muss es sich mittels Inventarerstellung von der Angemessenheit der Daten überzeugen und dies in bestimmten Zeitabständen, doch mindestens alle drei Jahre mit einer mengenmäßigen Inventuraufnahme nachweisen. Wird kein Mengenregister geführt, muss dies jährlich als Teil der <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/11/16/inventur/">Inventarerstellung zum Jahresende</a> erfolgen.</p>
<h5><strong>Ausbuchung von Sachanlagen aus den Büchern</strong></h5>
<p>Auch wenn wir die Sachanlagen bereits voll und ganz abgeschrieben haben und ihr Wert null ist, <strong>verschwinden sie so lange nicht aus den Büchern des Unternehmens, bis diese nicht ausgebucht werden</strong>. Ein solcher Fall kann sein, wenn die gegebenen Vermögensgegenstände nicht mehr ihrer Zwecke entsprechend genutzt werden können bzw. unbrauchbar sind, vernichtet wurden, fehlen bzw. verschrottet oder verkauft wurden. Das ist in jedem Fall entsprechend zu dokumentieren. Ein solches Dokument wird beispielsweise bei der Verschrottung als Verschrottungsprotokoll angesehen.</p>
<p>Wenn wir die Vermögensgegenstände verkaufen, ist aus Sicht der Rechnungslegung die Differenz der Erträge aus dem Verkauf und des Buchwertes zu prüfen. Die Differenz der Erträge aus dem Verkauf und des Buchwertes ist, wenn die Erträge über dem Buchwert liegen, unter den sonstigen Erträgen auszuweisen. Demgegenüber ist die Differenz unter den sonstigen Aufwendungen zu verrechnen, wenn der Buchwert höher ist. Eigentlich bedeutet das, dass <strong>Erträge und Aufwendungen aus dem Verkauf miteinander saldiert zu verrechnen sind</strong>.</p>
<blockquote><p>Da die Sachanlagen den Betrieb eines Unternehmens in vielen Fällen lange Jahre dienen, macht es Sinn, bereits von Anfang an darauf zu achten, dass sie buchhalterisch richtig behandelt und verrechnet werden. Die Mitarbeiter des <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/buchhaltungsdienstleistung/">Geschäftszweigs Buchhaltung von WTS Klient Ungarn</a> helfen mit mehr als 25 Jahren Erfahrung ihren Mandanten gern mit der Beantwortung der zum Thema auftretenden Fragen.</p></blockquote>
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		<title>Angemeldete Beteiligung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Toki Anita]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Feb 2024 10:50:52 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Ergebnis der Ende November 2023 verkündeten Änderungen der Steuergesetze in Ungarn ist, dass die Anmeldung von früher erworbenen, doch der Steuerbehörde nicht angemeldeten Beteiligungen jetzt nachgeholt werden kann. Dadurch, dass man die Beteiligungen jetzt auch nachträglich anmelden kann, können auch die Firmen, die dies früher versäumt haben, die durch die angemeldete Beteiligung ermöglichten Steuervorteile [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wplabs.hu/demos/wts/de/2024/02/13/angemeldete-beteiligung/">Angemeldete Beteiligung</a> bejegyzés először <a href="https://wplabs.hu/demos/wts/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Ergebnis der Ende November 2023 verkündeten <a href="https://wtsklient.hu/de/2024/01/16/steueraenderungen-fuer-2024/">Änderungen der Steuergesetze</a> in Ungarn ist, dass <strong>die Anmeldung von früher erworbenen, doch der Steuerbehörde nicht angemeldeten Beteiligungen jetzt nachgeholt werden kann</strong>. Dadurch, dass man die Beteiligungen jetzt auch nachträglich anmelden kann, können auch die Firmen, die dies früher versäumt haben, die durch die angemeldete Beteiligung ermöglichten Steuervorteile genießen. Welche Beteiligung kann angemeldet werden? Wann und wie muss die Anmeldung abgegeben werden? Wie kann die Anmeldung der früher erworbenen Beteiligung nachgeholt werden, wenn das nicht erfolgt ist? Und die vielleicht wichtigste Frage: Welche Vorteile bringt die angemeldete Beteiligung einer Gesellschaft? In unserem Artikel antworten wir darauf.</p>
<h5><strong>Welche Beteiligung kann angemeldet werden?</strong><strong> </strong></h5>
<p>Praktisch kann jede Beteiligung bei der ungarischen Steuerbehörde angemeldet werden, <strong>außer der an einer </strong><a href="https://wtsklient.hu/de/2017/03/20/kontrollierte-auslandische-gesellschaft/"><strong>kontrollierten ausländischen Gesellschaft</strong></a><strong> erworbenen Beteiligung und dem Erwerb von Investmentzertifikaten, die durch einen offenen Investmentfonds emittiert wurden</strong>. Ab 1. Januar 2018 wurde der gesetzliche Mindestwert für einen Beteiligungserwerb (dieser betrug vorher 10 %) <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/11/29/steuerpaket-2018/">abgeschafft</a> und so können die Rechtsfolgen für die angemeldete Beteiligung bereits beim Erwerb eines kleineren Geschäftsanteils angewendet werden, wobei es egal ist, ob es beispielsweise eine durch Kauf oder aber durch Einbringung als Sacheinlage erworbene Beteiligung ist.</p>
<h5><strong>Wann und wie muss die Anmeldung beim Erwerb einer neuen Beteiligung abgegeben werden?</strong><strong> </strong></h5>
<p>Eine laut Gesetz Nr. LXXXI von 1996 über die Körperschaftsteuer und die Dividendensteuer angemeldete Beteiligung ist in Ungarn die Beteiligung, die innerhalb einer Ausschlussfrist von 75 Tagen nach dem Erwerb bei der Steuerbehörde angemeldet wurden. Als Zeitpunkt des Erwerbs ist der Tag der handelsgerichtlichen Eintragung und mangels dessen der Tag des Inkrafttretens des Rechtsgeschäfts anzusehen.</p>
<p>Zur Anmeldung müssen die zur handelsgerichtlichen Eintragung verpflichteten Organisationen und Einzelfirmen das durch die ungarische Finanzbehörde eingeführte <strong>Formular T201T</strong> nutzen.</p>
<h5><strong>Wie kann die Anmeldung bei einer bereits bestehenden Beteiligung nachgeholt werden?</strong><strong> </strong></h5>
<p>Es ist wichtig hervorzuheben, dass <strong>sich</strong> die nachträgliche Anmeldung <strong>nur auf die am 30. Dezember 2023 bereits bestehenden</strong> und nicht als angemeldete Beteiligung angesehenen <strong>Beteiligungen bezieht</strong>, wenn die Beteiligung zum Zeitpunkt der Anmeldung (also nicht zum Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs) den Bedingungen der Definition des ungarischen Körperschaftsteuergesetzes für die angemeldete Beteiligung entspricht. <strong>Eine nachträgliche Anmeldung ist</strong> innerhalb der in Ungarn für die Einreichung der Körperschaftsteuererklärung für das Steuerjahr 2023 offen stehenden Frist – bei einem Steuerzahler mit normalem Geschäftsjahr also <strong>bis zum 31. Mai 2024</strong> – bei der Steuerbehörde <strong>möglich</strong>. Diese Frist ist ebenfalls eine Ausschlussfrist.</p>
<p>Man sollte jedoch wissen, dass diese Möglichkeit an Bedingungen geknüpft ist und einen Preis hat. <strong>20 % der</strong> am 31. Dezember 2023 bestehenden <strong>positiven Differenz des Marktwertes und des Buchwertes</strong> der anzumeldenden Beteiligung <strong>bildet die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer</strong>, gegenüber der kein die Bemessungsgrundlage senkender Posten geltend gemacht werden kann und für welche die <strong>Steuer</strong> auch bis zur Frist der Körperschaftsteuererklärung für das Steuerjahr 2023 – bei einem Steuerzahler mit normalem Geschäftsjahr <strong>bis zum 31. Mai 2024</strong> – <strong>gezahlt werden muss</strong>.</p>
<p>Der oben erwähnte Marktwert muss der von unabhängigen Parteien bestätigte Marktwert sein, den der Steuerzahler mit einem von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder einem Sachverständigen erstellten Bericht untermauern kann. Der Steuerzahler muss zum Zeitpunkt der Einreichung der ungarischen Körperschaftsteuererklärung über diesen Bericht verfügen. Und ab 1. Januar 2024 ist der festgelegte Marktwert als Anschaffungswert für die angemeldete Beteiligung zu berücksichtigen.</p>
<h5><strong>Mit welchen Vorteilen geht die angemeldete Beteiligung einher?</strong><strong> </strong></h5>
<p>Wenn die angemeldete Beteiligung wenigstens <strong>ein Jahr lang unter den Vermögenswerten</strong> des Unternehmens geführt wurde und die Firma sie dann verkauft oder auf andere Weise aus ihren Büchern ausgetragen hat, muss sie für ihre <strong>Gewinne aus dem Kauf oder aus der Austragung keine Körperschaftsteuer zahlen</strong> bzw. kann sie parallel dazu ihre Verluste aus dem Verkauf nicht bei der Bemessungsgrundlage geltend machen.</p>
<p>Vom Aspekt des einjährigen Haltezeitraums sollte man wissen, dass eine Austragung wegen einer <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/03/08/umwandlung-von-gesellschaften/">Umwandlung</a>, Verschmelzung bzw. Spaltung die Kontinuität des Haltezeitraums nicht unterbricht.</p>
<blockquote><p>Es ist also sinnvoll, die Anmeldung der Beteiligungserwerb bereits beim Erwerb zu erwägen, da ihre Anmeldung vom administrativen Aspekt einfach ist, für den Steuerzahler keine Mehrkosten darstellt und beim Verkauf der Beteiligung bzw. bei ihrer sonstigen Austragung aus den Büchern auch eine Steuerersparnis bedeuten kann. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie für die angemeldete Beteiligung einen Experten benötigen, die <a href="https://wtsklient.hu/de/dienstleistungen/rechnungslegungsberatung/">Berater für Rechnungslegung von WTS Klient Ungarn</a> helfen Ihnen gern!</p></blockquote>
<p>A <a href="https://wplabs.hu/demos/wts/de/2024/02/13/angemeldete-beteiligung/">Angemeldete Beteiligung</a> bejegyzés először <a href="https://wplabs.hu/demos/wts/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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		<title>Steuergesetzesänderungen für 2019</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Nov 2018 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das ungarische Parlament hat am 13. November 2018 das Herbst-Steuerpaket verabschiedet – damit können die ab 2019 gültigen Steuergesetzesänderungen gemeinsam mit dem Sommer-Steuerpaket an für sich als vollständig betrachtet werden. Untenstehend zeigen wir die bedeutenden Änderungen auf. Mehrwertsteuergesetz Beim Verkauf von bestimmten Wohnimmobilien fällt auch weiterhin eine 5%ige Umsatzsteuer an, vorausgesetzt, dass die Veräußerung in [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wplabs.hu/demos/wts/de/2018/11/23/steuergesetzanderungen/">Steuergesetzesänderungen für 2019</a> bejegyzés először <a href="https://wplabs.hu/demos/wts/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Das ungarische Parlament hat am 13. November 2018 das Herbst-Steuerpaket</em> <em>verabschiedet – damit können die ab 2019 gültigen Steuergesetzesänderungen gemeinsam mit dem </em><a href="https://wtsklient.hu/de/2018/07/31/steuerpaket-fuer-2019/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><em>Sommer-Steuerpaket</em></a> <em>an für sich als vollständig betrachtet werden. Untenstehend zeigen wir die bedeutenden Änderungen auf.</em></p>
<h5><strong>Mehrwertsteuergesetz</strong></h5>
<ul>
<li>Beim<strong> Verkauf von bestimmten Wohnimmobilien </strong>fällt auch weiterhin eine 5%ige Umsatzsteuer an, vorausgesetzt, dass die Veräußerung in den mit dem 1. Januar 2020 beginnenden und den am 31. Dezember 2023 endenden Zeitraum fällt, bzw. dass bei Bautätigkeiten, die genehmigungspflichtig sind, für die Wohnimmobilie zum 1. November 2018 die endgültige Baugenehmigung vorliegt, oder die gemäß Gesetz über die Gestaltung und Schutz der gebauten Umwelt anmeldepflichtige Bautätigkeit spätestens bis zum 1. November 2018 angemeldet wurde.</li>
</ul>
<ul>
<li>Der Schwellenwert zur Wahlmöglichkeit der <strong>persönliche</strong>n <strong>Steuerbefreiung </strong>wird von 8 Millionen HUF (ca. 25.000 EUR) auf 12 Millionen HUF (ca. 32.000 EUR) erhöht.</li>
</ul>
<ul>
<li>Um administrative Lasten zu verringern, sieht das Gesetz für den Fall, <strong>wenn ein Leasing-Pkw</strong> geschäftlich und auch privat genutzt wird, einen diktierten Abzugssatz von 50% für den Vorsteuerabzug für Leasing vor. Wenn man bei der gemischten Nutzung des Leasing-Pkws den diktierten Abzugssatz von 50% nicht anwenden will, kann der Vorsteuerabzug auf der Grundlage ordnungsgemäß begründeter Dokumentation in dem Maß angewandt werden, indem man den Pkw im Interesse der zur Vorsteuerabzug berechtigenden Geschäftstätigkeit nutzt.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Regelungen bezüglich des Übertragens von <strong>Gutscheinen</strong> unterscheiden aus Sicht der Entstehung der Steuerpflicht zwischen Einzweck-und Mehrzweck-Gutscheinen. Ziel ist, dass für die Fälle, bei denen die Möglichkeit besteht, die Besteuerung bereits bei der Ausgabe des Gutscheins erfolgt.</li>
</ul>
<ul>
<li>Aus Sicht der Ausübung des <strong>Vorsteuerabzugsrecht</strong>s ist es wichtig, dass der Steuerpflichtige, den noch nicht verjährten abzugsfähigen <strong>Vorsteuer</strong>betrag, der vor seiner inländischen Umsatzsteuerregistrierung entstand, für die Steuerperiode berücksichtigen darf, die das Datum seiner Umsatzsteuerregistrierung in Ungarn einschließt.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Die Vereinheitlichung des Steuermaßes von Milch mit 5% erfolgt dadurch,</strong> dass auch ESL- und UHT-Milch in Ungarn mit dem günstigen Mehrwertsteuersatz von 5% besteuert werden.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Getreide und Produkte der Stahlindustrie</strong> fallen auch nach dem 31. Dezember 2018 in Ungarn unter die Reverse-Charge-Regelung.</li>
</ul>
<h5><strong>Körperschaftsteuer</strong></h5>
<ul>
<li><strong>Die Gruppenbesteuerung wird ins Leben gerufen</strong>. Die Voraussetzung hierbei ist das Bestehen eines verbundenen Geschäftsverhältnisses zwischen den Steuerpflichtigen, das auf einem Stimmrecht von mindestens 75% zwischen den Steuerpflichtigen beruht. Die Körperschaftsteuerpflicht der Unternehmensgruppe wird durch das Gruppenmitglied, das unter den Gruppenmitgliedern zu diesem Zwecke benannt und der staatlichen Steuer- und Zollbehörde in Ungarn gemeldet wurde, unter der Umsatzidentifikationsnummer der Unternehmensgruppe erfüllt. Auf diese Art und Weise werden auch die Rechte des Steuerzahlers ausgeübt. Der Antrag zur Einführung der Institution der Gruppenbesteuerung kann vom 1. Tag bis zum 20. Tag des vorletzten Monats des Steuerjahres eingereicht werden, wobei es sich um eine Ausschlussfrist handelt. Der Antrag kann erstmals zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 15. Januar 2019 eingereicht werden. Bei Antragsgenehmigung tritt die Gruppenbesteuerung ab dem 1. Januar 2019 in Kraft.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Höchstsumme der <strong>Entwicklungsrücklage</strong> kann sich anstelle der früheren Summe von 500 Millionen HUF (ca. 1.5 Millionen EUR) nun auf bis 10 Milliarden HUF (ca. 30 Millionen EUR) belaufen.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Eine neue</strong><strong>Zinsschranken-Regelung</strong> löst die Unterkapitalisierungsvorschriften ab. Gemäß der Regelung erhöht der Teil der Netto-Finanzierungskosten, der den größeren Betrag von 30% oder von 939.810.000 HUF (3 Millionen EUR) des steuerbaren Ergebnisses vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (EBITDA) übersteigt, die Steuerbemessungsgrundlage. Dieser Betrag der Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage wird mit dem Teil des noch nicht berücksichtigten Abzugssatzes der früheren Steuerjahre – maximal bis zu dessen Höhe – gleichzeitig gesenkt. Die vor dem 17. Juni 2016 abgeschlossenen Finanzierungsverträge unterliegen eventuell nicht der neuen Regelung (Einzelprüfungen sind erforderlich).<strong> </strong></li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Kosten für die Betreibung eines Kindergartens am Arbeitsplatz sind aus Sicht der Besteuerungsgrundlage anerkannte Kosten.</strong></li>
</ul>
<ul>
<li>Der Begriff der <strong>beherrschte</strong>n<strong> ausländische</strong>n<strong> Gesellschaft</strong> und die entsprechenden Korrekturposten der Steuerbemessungsgrundlage werden signifikant verändert.<strong> </strong></li>
</ul>
<h5><strong>Einkommensteuer</strong><strong> </strong></h5>
<ul>
<li>Radikale Umgestaltung des <strong>Cafeteria-System</strong>s, die bisherige Steuerbefreiung oder günstige Besteuerung der meisten bisher üblichen Zuwendungen fällt weg.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Was bleibt weiterhin ein begünstigtes Vergütungselement?</strong><strong> </strong></li>
</ul>
<ul>
<li>SZÉP-Karte (außerhalb der Lohn- und Gehaltszahlung gewährte Zuwendung: Steuerlast 34,5%)</li>
<li>Privatnutzung von Firmentelefonen</li>
<li>Mit Dienst- und Geschäftsreisen verbundene Verpflegung oder andere Dienstleistungen (keine Einnahmen)</li>
<li>Repräsentation und Repräsentationsgeschenke (einzelne bestimmte Bezüge: Steuerlast 40,71%)</li>
<li>Ein Geschenk mit geringem Wert kann anstelle der bisherigen drei Anlässe ab 2019 nur einmal pro Jahr überreicht werden (einzelne bestimmte Bezüge: Steuerlast 40,71%)<strong> </strong></li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Steuerfrei können </strong>Eintrittskarten für Sportveranstaltungen bzw. für bestimmte Kulturveranstaltungen gewährt werden (Obergrenze des Steuerfreibetrags = Höhe des Mindestlohns)</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Gebühr der <strong>vom Auszahler (Arbeitgeber) nach dem 31. Dezember 2018 abgeschlossenen </strong><strong>Risikoversicherung</strong> (egal ob Einzel- oder Gruppenversicherung) ist steuerpflichtig (unter Beachtung der Übergangsregelung von einem Jahr für Risikoversicherungen, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden).</li>
</ul>
<ul>
<li>Die Summe der <strong>Familienvergünstigung</strong> (bzw. die Vergünstigung der Steuerbemessungsgrundlage) pro Kind und leistungsberechtigte Monate steigt von 116.670 HUF (ca. 360 EUR) auf 133.330 HUF (ca. 410 EUR).</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Auch für Einzelunternehmer wird die Finanzbehörde einen Entwurf der Steuererklärung erstellen.</strong>Die Erklärungsfrist wird auch für sie der 20. Mai nach dem Steuerjahr (bereits für das Steuerjahr 2018).</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Beim Wohnungsbaudarlehen</strong> sind Zinsvergünstigungen <a href="https://wtsklient.hu/de/slider/slide-2/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">nicht als Einkommen zu berücksichtigen</a> (wenn das gewährte Darlehen in den letzten vier Jahren vor dem Auszahlungsjahr nicht mehr als 10 Millionen HUF (ca. 30.000 EUR) beträgt; gleichzeitig müssen die Voraussetzungen für einen begründeten Wohnbedarf jedoch nicht erfüllt sein).</li>
</ul>
<h5><strong>Sozialbeitragsteuer</strong><strong> </strong></h5>
<ul>
<li>Der Steuersatz der <strong>Sozialbeitragsteuer</strong> bleibt weiterhin 19,5%.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die <strong>Gesundheitsabgabe</strong> erlischt und wird mit der Sozialbeitragsteuer verschmolzen. Die Sozialbeitragsteuer wird in ein eigenes Gesetz gefasst (Gesetz Nr. LII vom 2018 über die Sozialbeitragsteuer).</li>
</ul>
<ul>
<li>Die frühere Regel zur <strong>Berechnung der Obergrenze</strong> wird sich ändern. Wer in seinem Arbeitsverhältnis auf Monatsebene das Doppelte der Mindestlohnsumme verdient, muss beispielsweise für Dividenden oder Einkommen aus Kursgewinnen keine <a href="/?p=22109" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sozialbeitragsteuer</a> Gegenwärtig ist die Summe der Gesundheitsabgabe bei 450.000 HUF (ca. 1.400 EUR) maximiert.</li>
</ul>
<h5><strong>Gesetz über die Abgabenordnung</strong><strong> </strong></h5>
<ul>
<li>Die <strong>Verzugszinsen</strong>, die sich momentan auf das Zweifache des Basiszinssatzes (1,8%) belaufen, werden sich auf einen um fünf Prozentpunkte erhöhten Satz des Leitzinses der Notenbank in Ungarn erhöhen (5,9%).</li>
</ul>
<ul>
<li>Bei der Verletzung der <strong>Regelungen der Aufstockung der Steuervorauszahlungen</strong> sinkt die Höhe der verhängbaren Versäumnisstrafe auf die Hälfte.</li>
</ul>
<ul>
<li>Die NAV führt eine <strong>obligatorische Betriebsprüfung</strong> bei Unternehmen durch, bei denen der Nettoumsatz bei zwei aufeinanderfolgenden Jahren 60 Milliarden HUF (ca. 185 Millionen EUR) erreicht, aber kein Gewinn realisiert wurde. (Eine Ausnahme bilden hierbei Gesellschaften ohne Rechtsvorgänger in den ersten vier Geschäftsjahren.)</li>
</ul>
<h5><strong>Innovationsbeitrag</strong></h5>
<ul>
<li>Mit Wirkung vom 1. Januar 2019 wird die Bestimmung für die zur <strong>Zahlung des Innovationsbeitrags</strong> verpflichteten Steuersubjekte geändert, und viele, früher von dieser Zahlungspflicht befreite Unternehmen können nunmehr zur Beitragsleistung verpflichtet sein.</li>
</ul>
<blockquote><p>Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere <a href="/?page_id=5981" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Steuerexperten</strong></a>, wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Unternehmen von den Steueränderungen betroffen ist.</p></blockquote>
<p><strong>Die Zusammenfassung steht hier für Sie zum Download in PDF-Format bereit:</strong><br />
<a href="https://wtsklient.hu/wp-content/uploads/2018/11/wts-klient-newsflash-de-20181123.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong><u>WTS Klient Newsflash 23.11.2018 – Steuergesetzesänderungen für 2019</u></strong></a></p>
<p>MEHR ZUM THEMA:</p>
<p><a href="https://wtsklient.hu/de/slider/slide-2/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ab 2019: Arbeitgeberdarlehen zu Wohnzwecken oder was kommt nach dem Arbeitgeberzuschuss zu Wohnzwecken?</a></p>
<p><a href="https://wtsklient.hu/kiadvanyok/tax-bridge/246_istock-830276916_kunstliche-intelligenz-2/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Die wichtigsten Elemente des Herbst-Steueränderungspakets</a></p>
<p><a href="/?p=22109" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Dramatische Veränderungen im System der Sozialbeitragsteuer und der Gesundheitsabgabe ab 2019</a></p>
<p><a href="https://wtsklient.hu/de/2018/07/31/steuerpaket-fuer-2019/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Steuerpaket für 2019</a></p>
<p><a href="https://wtsklient.hu/de/2018/06/27/steueraenderungen-fuer-2019/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Steueränderungen für 2019</a></p>
<p>A <a href="https://wplabs.hu/demos/wts/de/2018/11/23/steuergesetzanderungen/">Steuergesetzesänderungen für 2019</a> bejegyzés először <a href="https://wplabs.hu/demos/wts/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Das Alpha und das Omega der Steuerpolitik: die Berechenbarkeit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Lambert Zoltán]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Sep 2017 10:00:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[főoldal német]]></category>
		<category><![CDATA[német hírek]]></category>
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		<category><![CDATA[Berechenbarkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Investition]]></category>
		<category><![CDATA[investor]]></category>
		<category><![CDATA[Regierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ungarn liegt als Investitionsstandort in Europa sehr günstig. Durch die zentrale geografische Lage in Mittelosteuropa sind gute Gegebenheiten vorhanden. Ergänzt mit einer guten Infrastruktur sind die besten Voraussetzungen für Neuinvestitionen geschaffen. Die Nähe zu den Kunden und die damit verbundenen niedrigeren Transportkosten und Transportzeiten bieten Vorteile, die Ungarn zum bevorzugten Investitionsland der Region machen können. [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wplabs.hu/demos/wts/de/2017/09/26/steuerpolitik/">Das Alpha und das Omega der Steuerpolitik: die Berechenbarkeit</a> bejegyzés először <a href="https://wplabs.hu/demos/wts/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ungarn liegt als Investitionsstandort in Europa sehr günstig. Durch die zentrale geografische Lage in Mittelosteuropa sind gute Gegebenheiten vorhanden. Ergänzt mit einer guten Infrastruktur sind die besten Voraussetzungen für Neuinvestitionen geschaffen. Die Nähe zu den Kunden und die damit verbundenen niedrigeren Transportkosten und Transportzeiten bieten Vorteile, die Ungarn zum bevorzugten Investitionsland der Region machen können. Über die mittlerweile wirklich kurzen Transportwege in der Region wird aber auch die Konkurrenzsituation härter. Ungarn muss für neue Investitionen mit den Nachbarländern Slowakei, Rumänien, Tschechien und Polen konkurrieren. In diesem Zusammenhang spielen aber die Steuern eine wesentliche Rolle. <strong>Angesichts des Wettbewerbs in der Region kann nur eine gute Steuerpolitik dazu führen, dass Investitionen nachhaltig in Ungarn getätigt werden.</strong></p>
<p>Sollte es Ungarn gelingen, eine wirtschaftlich zentrale Position in Mittelosteuropa einzunehmen, könnten die Investitionen auch in eine erweiterte, sehr wünschenswerte Richtung ausgedehnt werden. Die Regierung hat auch erkannt, dass die früheren verlängerten Werkbänke durch die zentrale Lage mit vollem Chancen- und Risikoprofil sowie mit allen wesentlichen Funktionen (z.B. Forschung und Entwicklung) eines Entrepreneurs ergänzt werden können. Das verlangt wiederum noch mehr gut ausgebildete Fachkräfte auch auf einem höheren Niveau (Ingenieure, Finanzexperten und ähnliche). In der derzeitigen Arbeitsmarktsituation ist <strong>die Verbreitung von Arbeiten mit höherem Mehrwert</strong> zu einem primären Aspekt geworden.</p>
<h5><strong>Die Rolle der Steuerpolitik</strong></h5>
<p>Um diese zentrale Position erreichen zu können, <strong>ist es empfehlenswert, die Nachbarländer ständig zu &#8220;benchmarken&#8221;</strong>. Die Märkte der Region, mit denen Ungarn im Wettbewerb steht, müssen beobachtet werden, um festzustellen, wie Ungarn sich besser positionieren könnte. Polen ist z. B. ein sehr erfolgreicher Mitbewerber. Mit seinen &#8220;Special Economic Zones&#8221; und mit ebenfalls gut ausgebildeten, nicht teuren Arbeitskräften ist Polen für Investoren ebenfalls sehr interessant. Da muss Ungarn mithalten können.</p>
<p>Wie wir sehen, hängt die Entscheidung eines Investors über eine neue Investition von mehreren Kriterien ab. Die Absicht der ungarischen Regierung, größere Investoren nach Ungarn zu locken, kann nicht allein über steuerliche Vorteile umgesetzt werden. Wenn aber eine Investition in der Region ohnehin ernsthaft überlegt wird, spielen die Steuerpolitik und die Steuern bei der Auswahl des jeweiligen Landes eine entscheidende Rolle.</p>
<h5><strong>Die wichtigste Bedingung einer Investitionsentscheidung: Die langfristige</strong> <strong>Berechenbarkeit</strong></h5>
<p>Im Laufe meiner 25 jährigen Beratungstätigkeit gab es kein Interview mit den Entscheidungsträgern der großen Konzerne, bei dem die Priorität der langfristigen Berechenbarkeit nicht erwähnt wurde. Selbst Finanzleiter und Steuerdirektoren, deren wichtigste Aufgabe heutzutage die Senkung der sogenannten „effektiven Konzernsteuerquote“ ist, haben einstimmig bestätigt, dass d<strong>ie Zuverlässigkeit des Steuersystems, die Berechenbarkeit der Steuerpolitik wichtiger sind als der Steuersatz</strong> an sich.</p>
<p>Diese Meinung relativiert leider auch den Vorteil unseres <a href="https://wtsklient.hu/de/2017/02/13/voraussichtliche-entwicklung-von-auslandischen-investitionen-nach-der-senkung-des-korperschaftsteuersatzes/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">9%-igen Körperschaftsteuersatzes</a>. Selbstverständlich kann Ungarn mit seinen <a href="/?p=15420" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Steuersätzen</a> nicht wesentlich über der durchschnittlichen Steuerbelastung der Region liegen, aber auch die niedrigsten Steuersätze sind für die Investoren nicht ausreichend, wenn die Vergangenheit durch eine ständige Modifizierung der Steuergesetze gekennzeichnet ist. Dadurch wird die Zuverlässigkeit gestört, um größere Investitionen, die über einen langfristigen Zeithorizont gerechnet werden, zu tätigen. Ungarn weist leider im Bereich der Zuverlässigkeit der Steuerpolitik anhand der Steueränderungen der vergangenen Jahre ein nicht unwesentliches Defizit vor.</p>
<h5><strong>Erfahrungen aus der Vergangenheit</strong></h5>
<p>Beispiele für inkonsequente, ständige Änderungen der Steuergesetze sind ohne Anspruch auf die Vollständigkeit die folgenden:</p>
<ul>
<li>Senkung und dann zweimalige Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes;</li>
<li>Einführung, dann Abschaffung der Sondersteuern für Energieversorger und Telekommunikationsfirmen – gleichzeitige (teilweise sogar parallele) Einführung weiterer Steuern für diese Sektoren;</li>
<li>Einführung eines steuerschonenden Caffeteriasystems, dann Erhöhung der Steuerlast der Zuwendungen;</li>
<li>Einführung eines großzügigen Förderungsprogrammes für Sportvereine, dann wesentliche Kürzung der Vorteile;</li>
<li>die Vervielfachung der Gebühren für die Überwachung von Lebensmittelketten und von der Werbungssteuer, und deren anschließend deutliche Senkung auf Druck der Europäischen Union.</li>
</ul>
<p>Das waren jetzt nur Beispiele für <strong>nicht konsequente Steuergesetzänderungen</strong>. Wenn eine Firma auf diesen Regeln basierend eine Entscheidung getroffen hat, musste sie später diese Entscheidung wieder rückgängig machen oder hat Nachteile erleiden müssen.</p>
<h5><strong>Der Preis für die Änderungen</strong></h5>
<p>Über diese Beispiele hinaus sind leider in den letzten Jahren der Steuerpolitik auch <strong>eine Reihe von neuen Steuern eingeführt</strong> worden: Sondersteuer für Finanzorganisationen, Gebühr für Finanztransaktionen, Telekommunikationssteuer, Steuer für die Leitungen des Versorgungsnetzes, Steuer für die Energieversorger, Versicherungssteuer, Unfallsteuer, Steuer für die gesunde Ernährung – die Namen dieser neuen Steuerarten kann man sich kaum merken. Selbst wenn diese Steuern einen Teil der Firmen – vor allem Produktionseinheiten – kaum beeinflusst haben, ist die Einführung einer Steuer jedes Mal als schlechte Nachricht in der Konzernzentrale angekommen.  Es handelt sich hier um Maßnahmen, die bei den Investoren eine sehr schlechte Stimmung verursachen. Darüber hinaus ist damit auch ein Kostenfaktor verbunden: Große Organisationen können nur sehr langsam und kostenintensiv auf die Änderungen reagieren. Durch die vielen kleinen Änderungen geht dann <strong>die Transparenz ganz verloren</strong>, was letzten Endes dazu führt, dass sich die potenziellen Investoren bei ihren Investitionsentscheidungen gestört fühlen und gegebenenfalls für einen anderen Standort entscheiden.</p>
<h5><strong>Schlüssel zur Lösung</strong></h5>
<p>Die Lösung dieses Problems ist nun nicht unbedingt die Abschaffung dieser neuen Steuerarten. Sicherlich könnte man einige Vorschriften, die vor einigen Jahren eingeführt wurden und allgemein für schädlich gehalten werden (wie zum Beispiel die zeitliche Verschiebung der Nutzung der Verlustvorträge), wieder abschaffen.<strong> Viel wichtiger wäre</strong> aber <strong>zu erklären, dass diese Regelungen der Steuerpolitik langfristig nicht geändert werden</strong>. Die gleiche Regierung, die jetzt das Land führt, hat vor 16 Jahren die Steuergesetze für zwei Jahre verabschiedet. Eine ähnliche Maßnahme würden die Investoren sicherlich begrüßen.</p>
<p>MEHR ZUM THEMA:</p>
<p class="entry-title"><a href="/?p=15420" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Der Zusammenhang vom Körperschaftsteuersatz und Verrechnungspreisregeln</a></p>
<p class="entry-title"><a href="https://wtsklient.hu/de/2017/02/13/voraussichtliche-entwicklung-von-auslandischen-investitionen-nach-der-senkung-des-korperschaftsteuersatzes/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Voraussichtliche Entwicklung von ausländischen Investitionen nach der Senkung des Körperschaftsteuersatzes</a></p>
<p>A <a href="https://wplabs.hu/demos/wts/de/2017/09/26/steuerpolitik/">Das Alpha und das Omega der Steuerpolitik: die Berechenbarkeit</a> bejegyzés először <a href="https://wplabs.hu/demos/wts/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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		<title>Einstufung von Steuerzahlern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Feb 2017 05:00:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[eng news]]></category>
		<category><![CDATA[német hírek]]></category>
		<category><![CDATA[NAV Prüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Prüfungsprotokoll]]></category>
		<category><![CDATA[risikobehafteter Steuerzahler]]></category>
		<category><![CDATA[Steuergesetz]]></category>
		<category><![CDATA[zuverlässiger Steuerzahler]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die größte Neuheit von 2016 war die Einstufung von Steuerzahlern. Der Sinn dieser Maßnahme ist, dass die NAV die Steuerzahler aufgrund verschiedener, gesetzlich festgehaltener Parameter bewertet und als zuverlässiger oder im Gegenteil, als risikobehafteter Steuerzahler einstufen kann. In Abhängigkeit von ihrer Einstufung können die Steuerzahler günstigeren, bzw. ungünstigeren Regeln unterliegen, in Bezug auf die auferlegten [&#8230;]</p>
<p>A <a href="https://wplabs.hu/demos/wts/de/2017/02/24/einstufung-von-steuerzahlern/">Einstufung von Steuerzahlern</a> bejegyzés először <a href="https://wplabs.hu/demos/wts/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://wtsklient.klient.hu/wp-content/uploads/2017/02/C0224_német_infografika.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignright size-medium wp-image-10771" src="https://wtsklient.klient.hu/wp-content/uploads/2017/02/C0224_német_infografika-300x262.jpg" alt="Einstufung von Steuernzahlern" width="300" height="262" /></a>Die größte Neuheit von 2016 war die Einstufung von Steuerzahlern. Der Sinn dieser Maßnahme ist, dass die NAV die Steuerzahler aufgrund verschiedener, gesetzlich festgehaltener Parameter bewertet und als zuverlässiger oder im Gegenteil, als risikobehafteter Steuerzahler einstufen kann. In Abhängigkeit von ihrer Einstufung können die Steuerzahler günstigeren, bzw. ungünstigeren Regeln unterliegen, in Bezug auf die auferlegten Sanktionen nach einer NAV-Prüfung. Infolge der Einstufung von Steuerzahlern wurden 2017 die Vorschriften im Steuergesetz geändert.<strong> </strong></p>
<h5><strong>Einstufung von Steuerzahlern – es gibt nichts Neues unter der Sonne</strong><strong style="color: #666666; font-size: 14px;"> </strong></h5>
<p>Das Steuergesetz definiert unter den auslegenden Verordnungen bereits seit Langem den sog. <strong>qualifizierten Steuerzahler</strong>. Die verbundenen Bedingungen sind den Bedingungen für die Feststellung des ab dem 2016 eingeführten Status zuverlässiger Steuerzahler ziemlich ähnlich. Ein markanter Unterschied ist jedoch, dass der Steuerzahler die Aufnahme in das von der Steuerbehörde geführte und veröffentlichte Verzeichnis der qualifizierten Steuerzahler zu beantragen hat, während <strong>die Registrierung als zuverlässiger Steuerzahler</strong> im Falle der Erfüllung der Bedingungen im Wesentlichen <strong>automatisch erfolgt</strong>.</p>
<p>Der Status qualifizierter Steuerzahler entstand zu demselben Zweck, wie die im Jahre 2016 eingeführte Kategorie der zuverlässigen Steuerzahler, nämlich mit dem Ziel, dass die Steuerbehörde einen Unterschied zwischen den Steuerzahlern machen kann, in dem sie die Steuerzahler in zwei Gruppen einteilt. In die eine Gruppe gehören die Steuerzahler, die die Steuerregeln umgehen und vorsätzlich verletzen, während die zweite Gruppe aus Steuerzahlern besteht, die gutgläubig nach der restlosen Einhaltung der Regeln streben.</p>
<p>In den Jahren 2010-2011 für Steuerzahler, die in die Datenbank der sog. qualifizierten Steuerzahler aufgenommen wurden, war die Anwendung einer Strafe i.H.v. 20% gewährleistet. Ab dem 1. Januar 2012 war diese günstige Bewertung jedoch nicht mehr im Sanktionssystem des Steuergesetzes enthalten. Im Sinne der einschlägigen Begründung des Gesetzgebers erfolgte die Aufhebung der günstigeren Steuerhöhe infolge Auslegungsproblemen in der Praxis sowie wegen der Absicht einer höheren Sanktionsstrenge.</p>
<p>Der Status qualifizierter Steuerzahler gewährt zurzeit den Firmen die Berechtigung, dass die Steuerbehörde ihren Antrag auf Zahlungserleichterung, bzw. Zahlungsermäßigung in einem Eilverfahren beurteilt, und die in der entsprechenden Datenbank aufgelisteten Steuerzahler <strong>von der Bereitstellung der EKAER Risikosicherheit befreit sind. </strong>Daher stellt sich die Frage, ob die Datenbank der qualifizierten Steuerzahler in der Zukunft wegen der Erscheinung des Status zuverlässiger Steuerzahler überschreitend wird oder für das Geschäftsleben weiterhin wichtige Information bleibt (z.B.: bei der Beurteilung von Kreditanträge bzw. Bewerbungen).<strong> </strong></p>
<h5><strong>Einstufung von Steuerzahlern ab 2016</strong></h5>
<p>Die neuen Regeln des Steuergesetzes, die die Begriffe zuverlässiger, bzw. risikobehafteter Steuerzahler einführten, traten 2016 in Kraft, und zwar zu dem Zweck, den aus steuerpolitischer Sicht geförderten Steuerzahlern (also den zuverlässigen Steuerzahlern) günstigere, während den Steuerzahlern, die die Budgeteinnahmen mit größerer Wahrscheinlichkeit gefährden (risikobehaftete Steuerzahler), ungünstigere Regeln zuzuordnen.</p>
<p>Steuerzahler, die in keine der obigen Kategorien eingestuft wurden, erfüllten ihre Pflichten weiterhin gemäß den allgemeinen Regeln. Die NAV überprüft die Bedingungen der Einstufung vierteljährlich, und informiert den Steuerzahler nach der ersten Prüfung über das Prüfergebnis, im Späteren wird der Steuerzahler nur im Falle von Änderungen informiert. Die Einstufung kann über das Kundenportal abgefragt werden und ist auch bei den Stammdaten angegeben.</p>
<p>In einem <a href="https://wtsklient.klient.hu/wp-content/uploads/2017/01/de_wts-newsletter-1-2016-de-20160201_p.pdf"><strong>früheren Newsletter</strong></a> haben wir uns mit den Bedingungen für die Einstufung als zuverlässiger/risikobehafteter Steuerzahler bereits ausführlich beschäftigt. Für die Anwendung von günstigeren Bedingungen für Steuerstrafen in Verbindung mit der Einstufung als zuverlässiger Steuerzahler ist erforderlich, dass die gegebene Einstufung bereits zu dem Zeitpunkt besteht, zu dem die Rechtsverletzung erfolgte oder die in das Prüfungsprotokoll niederlegt wird (also zum Zeitpunkt der Erstellung des Prüfungsprotokolls). Voraussetzung ist diesbezüglich, dass die mit dem Status zuverlässiger Steuerzahler verbundene obere praktische Strafhöhe von 25% im Falle der Feststellung einer Steuerdifferenz, die zum Verlust des Status zuverlässiger Steuerzahler führt, nicht anstatt der durchschnittlichen Obergrenze von 50% angewendet werden kann. (Bedingung für die Erlangung des Status zuverlässiger Steuerzahler ist, dass die Gesamtsumme der durch die NAV zu Lasten des Steuerzahlers festgestellten Steuerdifferenz aus dem Bezugsjahr sowie den vorangehenden fünf Jahren 3% der für das Bezugsjahr festgestellten Steuerleistung des Steuerzahlers nicht übersteigt.)</p>
<h5><strong>Wesentliche Änderungen in Verbindung mit der Einstufung von Steuerzahlern ab 2017</strong></h5>
<p>Mit Wirkung dieses Jahres wurde die Liste der für die zuverlässigen Steuerzahler vorgeschriebenen Parameter um die Voraussetzung erweitert, dass die Steuerleistung des Steuerzahlers im Bezugsjahr positiv sein soll (die Steuerbehörde möchte in dieser Weise die sog. „schlafenden“ Firmen von der günstigen Einstufung ausschließen). Auch der Kreis von risikobehafteten Steuerzahlern wurde erweitert, und zwar um die Steuerzahler, deren Sitz bei einem Sitzdienstleister eingetragen ist und zu deren Lasten im Bezugsjahr oder in den vorangegangenen drei Jahren eine rechtskräftige Versäumnisstrafe verhängt wurde.</p>
<p><strong>Wichtig ist, dass die Steuerbehörde ab 2017 den Antrag von zuverlässigen Steuerzahlern auf Rückerstattung von Umsatzsteuer in der Höhe von mehr als 1 Million HUF innerhalb von 45 Tagen unabhängig von der Bezahlung der Rechnungen erfüllt</strong> (früher waren auch 75 Tage möglich). Noch günstigere Regeln gelten für die zuverlässigen offenen Aktiengesellschaften. Für diese Gesellschaften gilt eine einheitliche Bereitstellungsfrist von 30 Tagen (erwähnenswert ist, dass bei diesen Gesellschaften auch die Einstufungsbedingungen günstiger sind).</p>
<p>A <a href="https://wplabs.hu/demos/wts/de/2017/02/24/einstufung-von-steuerzahlern/">Einstufung von Steuerzahlern</a> bejegyzés először <a href="https://wplabs.hu/demos/wts/de">WTS Klient Ungarn | Steuerberatung | Buchhaltung | Lohnverrechnung | Advisory | HR Services | Digitale Lösung</a>-én jelent meg.</p>
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